Motorradfahrverbot in Tirol

Das Land Tirol sagt "lauten Motorrädern" den Kampf an. Für Maschinen mit einem Standgeräusch von mehr als 95 Dezibel gilt auf einigen Straßen ein Fahrverbot.

RA Dr. Eberle hat sich die Verordnung näher angesehen und hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Warum gilt das nur für Zweiräder, nicht aber für mehrspurige Fahrzeuge - eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar. Warum kommt es auf das Standgeräusch an, wohingegen der Fahrstil ganz entscheidend für den Lärm ist, der offenbar von Anrainern und Land als Grundübel erkannt wird?

Die Vorarlberger Nachrichten haben das Thema aufgegriffen. Auch auf vol.at wurde heiß darüber diskutiert.

Bereits mehrere Motorradler haben sich an unsere Kanzlei gewandt, offenbar wird recht häufig gestraft. Wir empfehlen, die Strafverfügungen jedenfalls prüfen zu lassen!