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Gemäß § 1104 ABGB entfällt dann, wenn auf Grund „außerordentlicher Zufälle“ das Miet-/Pachtobjekt nicht mehr genutzt werden kann, die Pflicht zur Zahlung der Miete bzw der Pacht. Das Gesetz nennt als Beispiele dieser außerordentlichen Zufälle Feuer, Krieg oder Seuche.
Unseres Erachtens ist...
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