Section-Control im Arlberg Straßentunnel

Im Amtsblatt des Landes Vorarlberg vom 30.11.2018 wird ein Strafenkatalog, der schon ab dem 01.12.2018 gelten soll, kundgemacht.

Es geht um Geschwindigkeitsübertretungen im Arlberg-Straßentunnel, die künftig mittels Section-Control erfasst werden sollen. Gemessen wird die Geschwindigkeit damit nicht an einem speziellen Punkt (Radarkasten) sondern über eine weitere Strecke. Wer diese Strecke zu rasch durchfährt, muss zahlen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit zählt also.

Ob die technischen Einrichtungen auch schon installiert sind und ab wann wirklich gemessen wird, ist nicht bekannt. Vorsicht ist aber ab sofort geboten. Im eigenen Interesse, und das nicht nur zur Vermeidung von Strafen, sondern wegen der eigenen Sicherheit! Wie eigentlich eh überall.

Gute Fahrt!