Motorrad Fahrverbot in Tirol - Strafe war rechtswidrig

Wir vertreten diverse Mandanten, die wegen ihrer Motorräder auf Grund eines (angeblich) zu lauten Standgeräusches durch Tiroler Behörden bestraft wurden; wir haben bereits berichtet:

https://giesinger-ender.at/news/motorrad-fahrverbote-in-tirol-rechtswidrig

Nun liegt uns eine erste Entscheidung vor (nach unserem Kenntnisstand ist das eine der ersten diesbezüglichen Entscheidungen in Österreich), wonach die Geldstrafe rechtswidrig verhängt worden ist. Das Verwaltungsstrafverfahren war damit einzustellen. Bedauerlicherweise hat die Behörde ihre Entscheidung (bis jetzt) nur rudimentär begründet, sodass nicht ersichtlich ist, aus welchen konkreten Gründen die Einstellung erfolgt ist. In unseren Einsprüchen bzw Rechtsmitteln gegen die behördlichen Strafbescheide haben wir ja – wie berichtet – mehrere Gründe angeführt, weshalb die Strafe aufzuheben und das Strafverfahren einzustellen ist.

Sobald uns eine nähere Begründung vorliegt, werden wir diesen Artikel entsprechend ergänzen.

Update 27.10.2020 - Wie die Behörde in unserem Fall bestätigt, wurde die Strafe deswegen aufgehoben, da unser Mandant auf die Angaben zum Standgeräusch seines Motorrades auf dem Typenschild, welches am Motorrad angebracht ist, vertraut hatte und ihm deshalb kein Vorwurf zu machen ist. Bedauerlicherweise bleibt damit weiter ungeklärt, ob das Motorradfahrverbot an sich aufzuheben ist.

Autor: RA Dr. Christoph Eberle