Forderungsbetreibung wird optimiert

Ab 01.01.2019 ist es unserer Kanzlei wieder möglich, ein verbessertes Angebot bei Forderungsbetreibungen zu bieten. Was bis vor einigen Jahren möglich war, ist ab dann wieder zulässig; diese Möglichkeit nutzen wir natürlich im Interesse unserer Mandanten:

Ab Anfang 2019 ist es uns möglich, digital abzufragen, ob gegen einen Schuldner bereits Exekutionsverfahren (Zwangsvollstreckungsverfahren) laufen. Bereits vor einer Klagsführung haben wir damit die Möglichkeit, zu prüfen, ob eine Klage voraussichtlich zweckmäßig ist. Gelegentlich kommt es vor, dass Schuldner derart überschuldet sind, dass auch ein optimales Gerichtsurteil lediglich schön und in Papierform nur zur Dekoration der Wand zuhause dienen könnte, weil es ausgeschlossen erscheint, vom Schuldner je einen Euro zu bekommen.

In solchen Fällen wird abzuwägen sein, ob man es dennoch riskieren will. Umgekehrt bietet aber natürlich nur ein Urteil die Möglichkeit, eine Forderung 30 Jahre lang zu verfolgen. Wichtig ist in solchen Fällen deshalb eine genaue fundierte Sachverhaltsprüfung und sodann eine Beratung im Interesse des Mandanten.

Wir freuen uns, mittels dieser neuen Abfragemöglichkeit unsere Beratung noch weiter verbessern zu können!