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Grundverkehrsgesetz NEU

Am 01.03.2019 treten einige wichtige Änderungen des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes in Kraft. Wir wollen hier einen Überblick geben, stehen für detaillierte Abklärungen (und natürlich Vertragserrichtungen) gerne zur Verfügung.

Einige wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage:

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Forderungsbetreibung wird optimiert

Ab 01.01.2019 ist es unserer Kanzlei wieder möglich, ein verbessertes Angebot bei Forderungsbetreibungen zu bieten. Was bis vor einigen Jahren möglich war, ist ab dann wieder zulässig; diese Möglichkeit nutzen wir natürlich im Interesse unserer Mandanten:

Ab Anfang 2019 ist es uns möglich, digital...

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