Entschädigung für Hotels und Gastronomiebetriebe nach dem Epidemiegesetz - endlich kommt Bewegung in die Sache!
Anfang Mai haben wir bereits berichtet, dass Vorarlberger Hotels und Gastronomiebetriebe, die im März behördlich geschlossen worden sind, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Mittlerweile sind auch die Bezirkshauptmannschaften zu dieser Erkenntnis gelangt und stellen (korrekt) für 11 Nächte Entschädigungszahlungen in Aussicht.
Die Berechnung des Anspruchs orientiert sich an der Epidemiegesetzberechnungsverordnung.
Alle, die damals einen entsprechenden Antrag gestellt haben, bekommen dieser Tage einen Verbesserungsauftrag, um den eingetretenen Schaden entsprechend der Verordnung aufzuschlüsseln. Der Steuerberater Ihres Vertrauens steht Ihnen dabei sicherlich gerne beratend zur Seite. Und sollte es noch rechtliche Unklarheiten geben, können Sie sich gern an einen unserer Rechtsanwälte wenden!
Wir wünschen so bald als möglich wieder uneingeschränkt normale Einkünfte. Alles Gute!
Autor: RA Dr. Clemens Ender