Unsere Kanzlei bleibt geöffnet

Viele Betriebe wurde geschlossen, um die Verbreitung von COVID-19, dem Coronavirus, zu verhindern. Ausgenommen von der Betriebsschließung sind verschiedene Betriebe, die nach Ansicht des Gesetzgebers für das täglich Leben wichtig sind. Zu diesen von der Schließung ausgenommenen Betrieben gehören unter anderem auch Dienstleister im Zusammenhang mit der Rechtspflege, also Rechtsanwaltskanzleien. Weitere Betriebe, die vorerst nicht geschlossen werden, finden Sie in der Verordnung BGBl 96/2020.

Unsere Kanzlei bleibt vorerst also geöffnet, wir haben unseren Betrieb aber zum Schutz unserer Mitarbeiter und Mandanten und natürlich auch von uns eingeschränkt. Dennoch können Sie uns wie gewohnt zu den üblichen Geschäftszeiten erreichen.

Nach Möglichkeit beraten wir gern auch telefonisch oder schriftlich, etwa per E-Mail.