Testament - auf die richtige Form kommt es an!

Testamente können selbst von Hand ge- und unterschrieben werden, vielfach wird der Text des Testamentes jedoch ausgedruckt und dann vor Zeugen nur unterschrieben.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich zuletzt mehrfach zu dieser Testamentsform geäußert und ist teils zum Ergebnis gekommen, dass das Testament eines Verstorbenen ungültig ist. Es kommt dann zur sogenannten gesetzlichen Erbfolge, die oft nicht dem entspricht, was der Verstorbene eigentlich wollte.

Auf was es konkret ankommt wurde von RA Dr. Clemens Ender in einem Artikel im Spengler Fachjournal dargestellt.

Der Artikel ist hier aufrufbar: Spengler_Fachjournal_05_2022.pdf