Registrierkassenpflicht wird angefochten

Drei Steirische Kleinunternehmer fechten die Regelung vor dem VfGH an

Seit dem 1. Jänner müssen Unternehmen ab einem Jahresumsatz von Euro 15.000,00 eine elektronische Registrierkasse haben, sofern es Bareinnahmen pro Jahr von insgesamt über Euro 7.500,00 gibt oder gab.

Drei steirische Kleinbetriebe haben sich nun mit der Unterstützung der Steirischen Wirtschaftskammer an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt und haben die Regelung angefochten. Mit einer Entscheidung im ersten Halbjahr 2016 wird gerechnet.

Die Argumente der Beschwerdeführer:

Ein Tischler mit 15 Mitarbeitern, der zwar regelmäßig Umsätze weit über Euro 15.000,00 pro Jahr erzielt, nimmt normalerweise kaum Barzahlungen entgegen. Im Februar 2015 hat er jedoch ausnahmsweise eine Anzahlung über Euro 15.000,00 in bar entgegen genommen. Die anstehende Gesetzesänderung war damals nicht absehbar. Aufgrund dieses einmaligen größeren Barumsatzes fällt er nun unter die Registrierkassenpflicht und hält das für unverhältnismäßig.

Ein Taxiunternehmer bestreitet die technische Umsetzbarkeit, da es in seinem Fahrzeug starke Temperaturschwankungen gebe und billige Smartphone-Systeme angeblich nicht lang überleben. Teurere Investitionen stünden laut seiner Einschätzung in keiner Relation zu seinen Einnahmen.

Schließlich kritisiert eine Schmuckdesignerin die Regelung. Sie verkauft ihre Ware auf Märkten und hält die Registrierkassenpflicht für unverhältnismäßig, da der Kostenaufwand in keinem Verhältnis zu ihren Einnahmen steht.

Der Hauptkritikpunkt der Beschwerden betrifft also die fehlende Verhältnismäßigkeit der Anschaffungs- und Wartungskosten für Registrierkassenbesitzer. Bisher war gemäß der Barbewegungsverordnung eine elektronische Registrierkasse ab einem Jahresumsatz von Euro 150.000,00 vorgeschrieben, die nunmehrige Grenze ist sehr niedrig angesetzt.

Da der VfGH die Regelung nicht abändern kann, geht es um alles oder nichts: hält das Höchstgericht die Regelung für verfassungswidrig, so wird sie – allenfalls mit einem Übergangszeitraum – aufgehoben, andernfalls bestätigt.

Eine baldige Entscheidung wäre im Interesse vieler Kleinunternehmer gelegen, welche früher oder später derartige Kassen anschaffen müssen, rechtliche Klarheit wäre deshalb wichtig.