Kurzarbeit - Vorteile für Dienstgeber und -dienstnehmer

Am Wochenende brodelte die Gerüchteküche. Wirtschaftlich schwierige Zeiten drohen überall. Was tun mit Mitarbeitern - kündigen? oder besser das Dienstverhältnis einvernehmlich auflösen? Wirtschaftliche Überlegungen konkurrieren mit dem Schutz der eigenen Belegschaft, auch an die Zeit danach sollte gedacht werden.

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat heute, 16.03.2020, einige wichtige Fragen zum Thema Kurzarbeit beantwortet. Das Dokument finden Sie hier: 20200316_FAQ_Corona-KUA.pdf.

Das Modell richtet sich an alle Unternehmen, egal welcher Größe.

Die "COVID-19-Kurzarbeit" kann beiden Seiten Vorteile bringen, Dienstgeber und Dienstnehmer: ein Großteil der weiter anlaufenden Lohnkosten wird von der Öffentlichen Hand übernommen, die kritische Phase kann überbrückt werden und die Belegschaft geht dem Unternehmer umgekehrt nicht verloren, da die Beschäftigungsverhältnisse fortbestehen und nach der Krise auf die bewährte Mannschaft gebaut werden kann. Eine Besonderheit besteht darin, dass das Beschäftigungsverhältnis vorübergehend sogar auf 0 Stunden pro Woche reduziert werden kann, getreu dem Aufruf der Bundesregierung, vorerst zur Sicherheit zuhause zu bleiben.

Das Modell rechnet sich für beide Seiten. Ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der heimischen Wirtschaft.

Autor: RA Dr. Clemens Ender