Kiloweise Geld führt zu Strafverfahren

Juristisches Neuland im Strafrecht wurde zuletzt von unserem Kanzleipartner RA Dr. Christoph Eberle betreten.

Am Anfang standen Münzen. Viele Münzen. Mehr als hundert Kilogramm in Säcken. Sie stammen aus Fernost und werden dort aus verschrotteten Fahrzeugen, Waschmaschinen, etc. herausgesucht, sodann sortiert und verkauft.

Beim Einzahlen der Münzen in Münzzählgeräten von Banken ist die ungewöhnliche Vorgangsweise aufgefallen. Ein Strafverfahren war die Folge. Die entscheidenden Fragen: gelten solche Münzen, die nach der Verschrottung teils deformiert und/oder verformt sind, noch als echte und unverfälschte Münzen oder hat sich der Angeklagte der Weitergabe nachgemachter oder verfälschter Münzen (ein Verbrechen nach dem Strafgesetzbuch) schuldig gemacht? Weitere Frage: kann man einen Münzzählautomaten in einer Bank betrügen, wenn man möglicherweise ungültige Münzen einwirft?

Nach umfangreichen Beweisaufnahmen erging in allen Anklagepunkten ein Freispruch. Die Vorgangsweise des Angeklagten war zwar sehr ungewöhnlich, jedoch jedenfalls innovativ und keinesfalls illegal.

Auch in den Medien wurde berichtet: www.vol.at und auch kurier.at

UPDATE: am 04.12.2018 hat sich auch noch das Oberlandesgericht Innsbruck mit der Thematik befasst. Der Freispruch wurde bestätigt, wie etwa der Kurier berichtet: Kurier