Ab dem 15.07.2024 kann ein Handwerkerbonus beantragt werden. Im Jahr 2024 können auf diesem Weg bis zu € 2.000,00 lukriert werden, 2025 ist die Förderung mit € 1.500,00 begrenzt. Es geht jeweils um 20 % Förderung für Arbeitsleistungen von Handwerkern.
Da Rechnungen ab dem 01.03.2024 förderfähig sind, sollten einerseits Rechnungen gesammelt werden, andererseits spielt vielleicht die Überlegung, sein Wohnumfeld günstiger errichten/sanieren zu lassen, eine Rolle bei der Investitionsentscheidung.
Am 30.04.2024 wurde das "Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen" novelliert (der Gesetzestext ist hier zu finden: Gesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen. Details werden in einer Richtlinie geregelt.
Seit dem 27.05.2024 sind einige Eckpunkte bekannt. Hier ein Überblick:
- gefördert werden Arbeitsleistungen für Maßnahmen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich
Materialkosten werden also nicht gefördert, sodass darauf zu achten ist, dass der Handwerker ersucht wird, Arbeitsleistung und Material in der Rechnung separat auszuweisen.
Arbeiten in Geschäftsräumlichkeiten werden nicht gefördert.
Anträge können sowohl der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung stelle, als auch Mieter. Wichtig: man muss dort auch tatsächlich seinen Wohnsitz haben. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit einem Hausbau bzw. einer Wohnraumschaffung sind förderfähig.
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Leistungserbringer muss ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich sein mit aufrechter Gewerbeberechtigung
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Für die geförderte Arbeitsleistung dürfen keine weiteren Zuschüsse, Steuerbegünstigungen oder sonstige Förderungen in Anspruch genommen werden. Auch die Kombination von Landes- und Bundesförderungen ist nicht möglich.
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Die Maßnahmen müssen nach dem 1. März 2024 begonnen und vor dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden.
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Arbeitsleistungen in einer Wohnanlage sind auch förderfähig: wird beispielsweise die Fassade saniert und zahlt die Hausverwaltung für die Eigentümergemeinschaft die Handwerkerrechnung, wird diese anschließend auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt. Jeder Bewohner einer Wohnung kann den ihm vorgeschriebenen Kostenanteil fördern lassen.
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Die Förderhöhe liegt bei 20 % der förderbaren Kosten. Arbeitsleistungen bis zu netto € 10.000,00 (zuzüglich Umsatzsteuer) sind sohin förderfähig (2025 netto € 7.500,00). Die Rechnung muss mindestens netto € 250,00 ausmachen.
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Antragsberechtigt ist jede natürliche Person (Menschen, nicht Kapitalgesellschaften),
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Mehrere Rechnungen können kombiniert werden, es ist aber nur ein Antrag pro Jahr und Förderwerber zulässig. Also: Rechnungen sammeln und gesammelt einreichen! Wohnen mehrere Personen in der Wohnung, können pro Person ein Antrag gestellt werden - in Summe gelten aber die vorher erwähnten Grenzen.
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Die Antragstellung wird ab Mitte Juli unter www.handwerkerbonus.gv.at möglich sein.
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Eine Auflistung förderfähiger Leistungen ist hier zu finden: Förderfähige Leistungen
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FAQs mit Stand 27.05.2024 sind hier nachzulesen: FAQs
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