Corona: Grenzen öffnen sich für Familien

Die Verordnung BGBl II Nr. 149/2020 des Bundesministers für Soziales (u.a.), kundgemacht am 09.04.2020, führt zu einigen Erleichterungen beim Grenzübertritt:

1. Bislang war es Österreichern und Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, erlaubt, nach Österreich einzureisen, wenn sie sich hier unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne angetreten haben.

Nun gilt, dass diese 14-tägige Heimquarantäne vorzeitig beendet werden kann, wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist.

  1. Eine wesentliche Ausnahme von der Grenzschließung gibt es nun auch für Familien: § 4 der Verordnung schafft eine Ausnahme unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im Einzelfall a) im familiären Kreis und b) bei zwingenden Gründen der Tierversorgung. Die besonderen Gründe sind glaubhaft zu machen, wofür es ein eigenes Formular für eine Eigenerklärung gibt.

Nun ist es endlich wieder möglich, dass im Ausland lebende Kinder ihren Elternteil in Österreich besuchen können.

Die geänderten Bestimmungen sind ab heute (14.04.2020) in Kraft (Punkt 1.) bzw. bereits seit dem 10.04.2020 in Kraft (Punkt 2.). Geplant ist, dass die gesamte Verordnung mit Ablauf des 30.04.2020 außer Kraft tritt - sollte sich die Risikolage bis dann nicht gebessert haben, ist mit einer Verlängerung der Geltungsdauer zu rechnen.

Einige FAQs, also oft gestellte Fragen zum Grenzübertritt, können hier nachgelesen werden.

Autor: RA Dr. Clemens Ender