Das Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" dient der Ankurbelung der Bauwirtschaft, es betrifft Errichtungen und Sanierungen von Wohnraum.
Steuerrechtlich relevant sind
- eine befristet erhöhte Möglichkeit zur Absetzung (3-facher AfA-Satz von 4,5 % während der ersten 3 Jahre),
- verbesserte Abschreibemöglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen (Fünfzehntelabsetzung bei ökologischer Nachverdichtung)
- befristeter Ökozuschlag (steuerliche Begünstigung bei thermisch-energetischen Sanierungen und beim Ersatz fossiler Heizsysteme)
- Verlängerung des Zeitraums für die Beurteilung des Vorliegens einer steuerschädlichen Liebhaberei
Im Bereich des Vertragsrechts ist es zwar nicht gelungen, eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb von Wohneigentum zu erreichen, zumindest im Bereich der Grundbuchseintragungsgebühr (1,1 %) wurde aber eine befristete Gebührenbefreiung beschlossen.
Die Eckpunkte der Gebührenbefreiung:
- Vertrag zur Eigentumserlangung oder zum Erwerb eines Baurechts im Zusammenhang mit einem Eigenheim
- dringendes Wohnbedürfnis: die Befreiung gilt damit nicht für Gesellschaften; der Eigentümer muss den bisherigen Hauptwohnsitz aufgeben und im neuen Eigenheim zumindest 5 Jahre aufrecht erhalten
- Vertragsabschluss frühestens am 01.04.2024, Grundbuchsgesuch muss zwischen 01.07.2024 und 01.06.2026 eingereicht werden
- bis € 500.000,00 fallen keine Gebühren an (weder für die Eigentums-/Baurechtseintragung, noch für die Einverleibung eines Pfandrechtes) - das ergibt eine Ersparnis von bis zu € 11.500,00
- für Werte zwischen € 500.000,00 und € 2 Mio werden Gebühren vorgeschrieben, ab einer Bemessungsgrundlage von € 2 Mio entfällt die Befreiung zur Gänze
- die Befreiung kann auch von mehreren Erwerbern geltend gemacht werden
Wir begleiten Verkäufer und Käufer laufend in Vertragssachen und wickeln gern Liegenschaftsverträge für unsere Mandanten ab.