Ansprüche gegenüber Unfallversicherung - Frist für Neubemessung der Ansprüche

Thema: Private Unfallversicherung. Ein Unfall passiert, die Versicherung zahlt - und dann treten weitere Unfallfolgen auf. Was tun?

Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der einzelnen Versicherungen lauten (je nach Versicherung und gültiger Fassung der Bedingungen) in etwa so:

Eine Feststellung des Invaliditätsgrades ist bis maximal 4 Jahren ab dem Unfalltag unter Vorlage aktueller ärztlicher Befunde möglich.

Grob gesagt bestehen Ansprüche gegen die Unfallversicherung, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Unfall eine Invalidität (= dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktionsfähigkeit) auftritt und wenn die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit gegenüber der Versicherung unter Vorlage eines ärztlichen Befundes geltend gemacht werden. Details dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen, die Ihnen von der Versicherung ausgehändigt worden sind.

Tritt später eine Verschlechterung ein, kann dies geltend gemacht werden. Allerdings befristet! Der Versicherte hat die Möglichkeit, innerhalb von 4 Jahren nach dem Unfall Ansprüche geltend zu machen. Wie der Oberste Gerichtshof in der Rechtssache 7 Ob 47/16m festgestellt hat, ist es allerdings nichts ausreichend, am letzten Tag der Frist einen Antrag bei der Unfallversicherung einzureichen. Ein Antrag ist vielmehr nur dann fristgerecht, wenn die erforderliche ärztliche Untersuchung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge noch vor Ablauf der Frist möglich ist.

Hintergrund der Regelung übrigens: es sollen möglichst rasch Rechtssicherheit und Rechtsfrieden hergestellt werden, damit für beide Seiten Klarheit herrscht, wer welche Rechte und Pflichten hat.