Ab dem heutigen Tag gelten in Österreich wieder Ausgangsbeschränkungen gemäß der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (siehe Beilage: BGBLA_2021_II_465.pdfsig.pdf)
Für den Rechtsbereich sind Ausnahmen von der Ausgangsregelung vorgesehen. Dies gilt u.a. für Wege zu Behörden und Gerichten, Verhandlungen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden und auch für das Betreten von Rechtsanwaltskanzleien für Beratungen.
Wir stehen Ihnen sohin weiterhin gerne rechtsberatend zur Seite, wobei auf Wunsch auch Telefon- oder Videokonferenzen möglich sind.