Abgasskandal erreicht nun auch Luxusfahrzeuge

Im September 2015 hatte der Volkswagenkonzern zugestanden, die Ergebnisse der Abgastests bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda betreffend Stickstoffausstoß mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben. Damit wurde die dreijährige Verjährungsfrist ausgelöst – diese Ansprüche sind heute daher in der Regel verjährt. Soweit so bekannt.

Wie nun aber aktuellen Bescheiden des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts zu entnehmen ist, wurden bei Audi, VW und Porsche, auch bei Fahrzeugen der Luxusklasse mit 3.0l und 4.2l Dieselmotoren (betroffen sind unter anderem Modelle von Audi A6/A8/Q5/Q7, VW Tuareg und Porsche Macan/Cayenne im Zulassungszeitraum 2009-2018), die der EURO-6 Norm entsprechen und damit sauber sein sollten, unzulässige Abschaltvorrichtungen festgestellt.

Bei den meisten dieser Fahrzeuge gab es bislang weder Rückrufe, noch wurde die Steuerungssoftware angepasst (sofern das überhaupt technisch möglich ist, was in einer jüngsten Entscheidung des OLG Wien vereint wurde, 5R66/19s). Zumeist wissen die Fahrzeugbesitzer daher gar nicht, dass auch ihre Fahrzeuge betroffen sind.

Damit sind Ansprüche von Fahrzeugbesitzern in Bezug auf die oben genannten Fahrzeuge in der Regel nicht verjährt. Klagen der Fahrzeugbesitzer, die Schadenersatz- oder Wandlungsansprüche zum Gegenstand haben, sind folglich durchaus erfolgversprechend.

Gerne beraten wir auch Sie im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

(Autor: Dr. Christoph Eberle)